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E-Visum ist ein Berechtigungsdokument, das die Einreise in die Türkei gestattet.

Es ist eine Alternative zu den an den Grenzübergängen ausgestellten Visa.

Antragsteller können Ihr Visum elektronisch erhalten, wenn sie die nötigen Daten eingeben und die Bezahlung mit einer Kreditkarte durchführen.

Ihr elektronisches Visum wird Ihnen per E-Mail zugeschickt, wenn Ihr Visumantrag erfolgreich abgeschlossen wurde. Die zuständigen Kontrolleure an den Grenzübergängen können die Daten der E-Visa in ihrem System überprüfen. Jedenfalls wird, für den Fall, das das System offline wird, geraten das E-Visum entweder digital (auf dem Tablettcomputer oder Smartphone u.ä.) oder ausgedruckt mit sich zu führen.

Das E-Visum ist für andere Reisezwecke als touristische Reisen bzw. Geschäftsreisen (z.B. als Arbeitsvisum oder Studentenvisum) nicht gültig. Der Antrag für diese Art von Visa muss an die Auslandsvertretungen der Türkei gestellt werden.

Wie bei allen Visaarten, behalten sich die türkischen Behörden das Recht vor, dem Inhaber eines E-Visums die Einreise ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

In Übereinstimmung mit dem Artikel 7.1b des Gesetzes über die Ausländer und den internationalen Schutz mit der Nr. 6458, müssen Ausländer, die in die Türkei einreisen möchten, nach Ablauf des Visums, e-Visums, der Visumfreiheit oder des Aufenthaltserlaubnises einen Reisepass oder ein den Reisepass ersetzendes Reisedokument, mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 60 Tagen haben. Abhängig von Ihrer Nationalität können noch andere Voraussetzungen vorliegen, die erfüllt werden müssen. Nach der Eingabe Ihrer Nationalität und des Einreisedatums werden die Voraussetzungen (sofern vorhanden) angezeigt.

Überall wo eine Internetverbindung vorhanden ist, können Sie ein E-Visum beantragen, ohne bei den Auslandsvertretungen der Republik Türkei oder an der Grenze zu warten und können so in die Türkei einreisen.

Nein. Das Einreisedatum, das Sie im Antrag angeben, ist das Beginndatum für die Gültigkeit Ihres Visums. Ab diesem Datum können Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums an einem beliebigen Tag in die Türkei einreisen.

Ja. Jeder Reisender muss ein eigenes E-Visum haben.

Nein. Für nicht verwendete E-Visa ist eine Gebührenrückerstattung nicht möglich.

Wenn Sie sich in der Türkei länger als die Dauer ihres E-Visums aufhalten möchten, wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Provinzdirektion der Migrationsverwaltung.

Das E-Visum wird nur für touristische Reisezwecke oder Geschäftsreisen ausgestellt. Für Sonder-Visa wie Arbeitsvisum oder Studentenvisum wenden Sie sich bitte vor der Reise in die Türkei an eine unserer Auslandsvertretungen (Botschaft oder Generalkonsulat)

Falls Sie nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des E-Visums nicht ausreisen, können Sie mit einer Geldstrafe bestraft und für eine gewisse Zeit mit einem Einreiseverbot belegt werden.

Unsere Webseite hat höchste Sicherheitsstandards. Es wird jedoch keine Verantwortung übernommen für Sicherheitslücken, die von Ihrer Bank, Ihrem Computer oder Ihrem Internetanschluss resultieren können.

In diesem Fall müssen Sie einen neuen Antrag für ein E-Visum stellen.

Der Antrag für ein E-Visum kann bis zum Anreisetag gestellt werden. Aber es wird empfohlen den Antrag mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn zu stellen.

Nein. Die Bezahlung kann nur mit einer Kreditkarte oder Bankomatkarte (nur Mastercard, Visa oder UnionPay) durchgeführt werden. Auf der anderen Seite muss die Kreditkarte nicht auf Ihren Namen lauten.

Bitte geben Sie Ihren zweiten Namen in das Feld „Name“ nach einem Leerabstand nach Ihrem ersten Namen ein.

CVV / CVC / CVC2 steht für die letzten 3 Ziffern der Zahlen über den Unterschriftsstreifen auf der Rückseite der Kreditkarte.

Gemäß dem am 11. April 2014 in Kraft getretenen „Fremden- und Internationaler Schutzgesetz“ sind Fremde, die wegen touristischen Zwecken in den Hafenstädten ankommen oder die angrenzende Städte besuchen möchten, sind vom Visa befreit, vorausgesetzt Ihr Aufenthalt übersteigt 72 Stunden nicht. Aber wenn sie für ihre Seereise auf dem Luftweg in unser Land ein- oder ausreisen sollten, müssen sie ein Visum beantragen.

Ja, vorausgesetzt, dass ihr Kind einen unter seinem eigenen Namen ausgestellten Reisepass hat, beantragen Sie bitte entweder ein e-Visum oder wenden Sie sich für ein Aufkleber Visum an die nächstgelegene türkische Vertretung. Ab dem 5. Januar 2016 müssen die Anträge für Aufkleber Visum über das System der Online-Voranmeldung beantragt werden.

Die einzige Voraussetzung für die Verwendung der Visa/Aufenthaltserlaubnisse als unterstützendes Dokument ist deren Gültigkeit bei der Einreise. Bereits verwendete Visa für einmalige Einreisen werden, wenn die Einreise in die Türkei innerhalb der Gültigkeitsdauer erfolgt, als gültig gewertet. Vergessen Sie bitte nicht, dass E-Visa anderer Staaten nicht als unterstützendes Dokument gelten.

Die E-Visa Gebühr unterscheidet sich nach der Nationalität und der Art des Reisedokumentes. Bitte klicken Sie „Jetzt beantragen“ Button auf der Hauptseite der Webseite und wählen Sie Ihr Land und Ihr Reisedokument, um die E-Visa Gebühr anzuzeigen.

Die Gültigkeit der E-Visa unterscheidet sich vom Land zu Land. Bitte klicken Sie „Jetzt beantragen“ Button auf der Hauptseite der Webseite und wählen Sie Ihr Land und Ihr Reisedokument, um die E-Visa Gebühr anzuzeigen.

Wenn die 90-tägige Aufenthaltsdauer von ihrem e-Visum ab dem ersten Einreisedatum in die Türkei innerhalb der letzten 180 Tage ablaufen sollte, dürfen Sie nach 180 Tagen, ab dem ersten Einreisedatum in die Türkei, ein neues e-Visum beantragen. Wenn Sie ein Mehrfach Visum haben sollten und ein Teil des 90-tägigen Aufenthalts ab dem ersten Eireisedatum in die Türkei innerhalb von 180 Tagen benutzen sollten und den Rest des Aufenthalts nach 180 Tagen, ab dem ersten Eireisedatum in die Türkei, benutzt haben sollten, dürfen Sie erneut e-Visum beantragen. Bitte vergessen Sie nicht, wie es auch sein mag, dass Sie sich in der Türkei innerhalb der 180 Tage, 90 Tage aufhalten dürfen.

Wenn ihr e-Visum ablaufen sollte, dürfen Sie ohne aus der Türkei auszureisen kein neues e-Visum beantragen. Aber es ist wird empfohlen bei der Provinzdirektion der Migrationsverwaltung eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Bitte klicken Sie den folgenden Link an, um über die Aufenthaltserlaubnis und der Visum-Arten (Arbeits-, Studentenvisum u. Ä.) detailliertere Informationen zu bekommen http://www.goc.gov.tr/main/De_1

Wenn Sie die in ihrem E-Visum angegebene Aufenthaltsdauer für die Türkei überschreiten sollten, kann eine Geldstrafe und / oder für einen bestimmten Zeitraum ein Einreiseverbot für die Türkei verhängt werden.

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MINISTERIUM FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
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